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KAUF AUF RECHNUNG
500 Millionen Euro für Ladeinfrastruktur: Neue chancen für installateure in Deutschland

500 Millionen Euro für Ladeinfrastruktur: Neue chancen für installateure in Deutschland

Der Markt für Elektromobilität in Mehrfamilienhäusern bekommt einen massiven Schub. Ab dem 15. April 2026 hat die Bundesregierung ein neues Förderprogramm in Höhe von 500 Millionen Euro gestartet, das gezielt den Aufbau von Ladesäulen in Mehrparteienhäusern unterstützt.

Für Sie als Installateur ist das die perfekte Gelegenheit, Ihr Geschäft im Bereich Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und bei privaten Vermietern auszubauen. Während das Laden im Einfamilienhaus bereits etabliert ist, liegt in den großen Wohnanlagen das größte Potenzial der kommenden Jahre.

Das Förderpaket 2026: Was wird bezahlt?

Die neue Förderung richtet sich an WEGs, private Vermieter und kleine Unternehmen. Das Besondere: Es wird nicht nur die Wallbox selbst gefördert, sondern das gesamte Projekt. Gefördert werden:

  • Die Anschaffung der Ladestationen (Wallboxen).

  • Die notwendige technische Vorbereitung (Verkabelung, Netzanschluss).

  • Bauliche Maßnahmen (Erdarbeiten, Durchbrüche).

Die Fördersätze pro Stellplatz:

  • Bis zu 1.500 € für die Installation inklusive Wallbox.

  • Bis zu 2.000 €, wenn ein Ladepunkt installiert wird, der bidirektionales Laden unterstützt.

  • Bis zu 1.300 €, wenn zunächst nur die Vorverkabelung (Ready-to-Charge) erfolgt.

Die spielregeln für Ihre planung

Damit Ihre Kunden die Förderung erhalten, müssen Sie bei der Planung drei wichtige Kriterien beachten:

  1. Mindestanzahl: Es müssen mindestens 6 Stellplätze elektrifiziert werden oder mindestens 20 % der vorhandenen Stellplätze vorverkabelt werden.

  2. Ökostrom-Pflicht: Der Strom für die Ladepunkte muss aus erneuerbaren Energien stammen – entweder über einen entsprechenden Liefervertrag oder direkt aus der eigenen Photovoltaik-Anlage.

  3. Fachunternehmen: Die Installation muss zwingend durch ein Fachunternehmen (wie Ihres) durchgeführt werden.

Recht auf laden: Die hürden sind gefallen

Zusätzlich zur Förderung stärkt das geltende Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) Ihre Position. Mieter und Wohnungseigentümer haben einen Rechtsanspruch auf die Genehmigung einer Ladestation. Die Eigentümergemeinschaft kann den Ausbau grundsätzlich nicht mehr blockieren. Als Installateur sind Sie hier der entscheidende Partner, der die technische Machbarkeit prüft und ein ganzheitliches Lastmanagement implementiert.

Skalierbare Lösungen mit Top-Marken

Für Projekte in Mehrfamilienhäusern ist ein intelligentes Lastmanagement unerlässlich, um den Hausanschluss nicht zu überlasten. Bei ESTG finden Sie die passenden Systeme von Tier-1-Marken, die genau für diese Anforderungen entwickelt wurden:

Packen Sie es an

Die Antragsfrist läuft bis zum 10. November 2026, aber die Mittel werden nach dem Windhundprinzip vergeben. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Nutzen Sie dieses Argument in Ihren Beratungsgesprächen, um Projekte jetzt zu finalisieren.

Bereit für das nächste Großprojekt?

Loggen Sie sich im ESTG-Shop ein und entdecken Sie unsere Lösungen für E-Mobilität und Lastmanagement. Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei der Auswahl der richtigen Komponenten für Mehrfamilienhäuser.


FAQ: Das müssen Installateure wissen

Wer kann den Antrag stellen? Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), deren Verwalter, private Vermieter und kleine Unternehmen mit Wohnungsbestand.

Gilt die Förderung auch für die Erweiterung bestehender Anlagen? Ja, solange die neu geschaffenen Ladepunkte die Mindestanforderungen (z.B. 6 neue Plätze oder 20% Vorverkabelung) erfüllen.

Muss die Wallbox bidirektional fähig sein? Nein, aber für bidirektionale Ladepunkte gibt es mit 2.000 € die höchste Förderung. Das ist ein starkes Argument für zukunftssichere Premium-Installationen.

Wie wird die PV-Anlage angerechnet? Die Kombination mit Solarstrom ist ausdrücklich erwünscht. Wenn der Kunde bereits eine PV-Anlage hat, ist die Bedingung für "Strom aus erneuerbaren Energien" bereits erfüllt.

Wo finde ich die Liste der förderfähigen Wallboxen? Die KfW und das Bundesverkehrsministerium führen Listen mit förderfähigen Modellen. Die meisten bei ESTG gelisteten Marken wie Wallbox, SolarEdge und Growatt erfüllen diese technischen Standards.