
Die „Paragraph 14a EnWG“-Strategie
Paragraph 14a EnWG: Verteidigung Ihrer Energieautonomie im Jahr 2026
Unter § 14a EnWG haben deutsche Netzbetreiber nun das Recht, Wärmepumpen und EV-Ladegeräte bei Spitzenbelastung des Netzes auf 4,2 kW zu „drosseln“ (dimmen). Hausbesitzer erkennen, dass „Elektrifizierung“ „weniger Komfort“ bedeuten kann – es sei denn, sie haben einen Puffer.
Die Strategie: Die Batterie als Schutzschild
Eine Batterie ist nicht mehr nur für die Nacht da; sie ist ein Puffer für den Tag.
Growatt: Die WIT-Serie für Gewerbe (SMEs) ist unverzichtbar. Sie stellt sicher, dass gewerbliche Maschinen mit 100 % Leistung weiterlaufen, indem sie gespeicherte Energie nutzen, selbst wenn der Netzbetreiber den Hauptanschluss einschränkt.
Huawei: Die Luna S1 erkennt das Drosselungssignal des Netzes und beginnt sofort mit der Entladung, um den Fehlbetrag zu decken. Der Nutzer bemerkt nie einen Rückgang des Komforts oder der Ladegeschwindigkeit.
Fazit: Behalten Sie die Kontrolle über Ihr Zuhause
Die deutsche Energiewende erfordert einen „Puffer für die Freiheit“. Indem Sie Batterien als Verteidigung gegen die Drosselung nach § 14a verkaufen, stellen Sie sicher, dass Ihre Kunden es warm haben und ihre Autos geladen bleiben, ungeachtet dessen, was der Netzbetreiber entscheidet.
FAQ: Deutschland – § 14a EnWG
Kann der Netzbetreiber meine Wärmepumpe ausschalten? Nein, er kann sie nur auf ein Minimum von 4,2 kW drosseln.
Ist § 14a obligatorisch? Ja, für alle neuen steuerbaren Lasten über 4,2 kW, die nach dem 1. Januar 2024 installiert wurden.
Stoppt eine Batterie die Drosselung? Sie stoppt nicht das Signal, aber sie liefert den Strom, den das Netz Ihnen verweigert, sodass Sie den Effekt nicht spüren.
Ist ein Smart Meter Gateway obligatorisch? Ja, für alle neuen § 14a-konformen Installationen, um die Fernsteuerung zu ermöglichen.